Eine US LLC ist eine vollwertige
amerikanische Kapitalgesellschaft.
Beschränkte Haftung wie bei einer GmbH. Ohne Stammeinlage, ohne Notartermin, ohne Handelsregister-Schlange. Mit dem internationalen Standing einer US-Entität.
- × 25.000 € Stammeinlage (UG: 12.500 €)
- × Notar & Handelsregister-Eintrag
- × Körperschaftsteuer 15 % + Soli 5,5 %
- × Gewerbesteuer (Hebesatz 200–580 %)
- × Umsatzsteuer 19 % + monatliche UStVA
- × Sozialversicherung (KV/PV/RV/AV)
- × Buchführungspflicht nach HGB
- × IHK-Zwangsmitgliedschaft
- ✓ 0 $ Stammeinlage
- ✓ Online-Gründung in der Regel in 14 Tagen
- ✓ 0 % US-Federal-KSt (Pass-Through)
- ✓ 0 % State-Income-Tax (WY/FL/NM)
- ✓ Keine UStVA (nach Wegzug; B2B-EU: Reverse Charge)
- ✓ Keine DE-Sozialversicherung (nach Wegzug)
- ✓ Federal Filing 1× pro Jahr
- ✓ Tier-1 Banking weltweit
Amerikanische Kapitalgesellschaft
Die Limited Liability Company (LLC) ist eine eigenständige juristische Person nach US-Recht. Vergleichbar mit einer GmbH, jedoch ohne Stammeinlage, Notar und Handelsregistereintrag.
Beschränkte Haftung, wie bei einer GmbH
Du haftest ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Privatvermögen, Immobilien, Konten in Deutschland: vollständig getrennt.
Null Stammeinlage
Keine 25.000 € wie bei der GmbH. Keine 12.500 € Mindesteinzahlung wie bei der UG. Du gründest mit 0 $ Kapital.
Internationales Ansehen
Eine LLC sitzt in der größten Wirtschaftsmacht der Welt. Stripe, Apple, Google, Amazon und führende US-Banken: alle akzeptieren sie.
Pass-Through Besteuerung
Bundesweit (federal) wird die LLC nicht selbst besteuert. Gewinne fließen an die Gesellschafter durch.
Operating Agreement = dein Verfassungsdokument
Das OA definiert Geschäftsführung, Ausschüttungslogik, Anteilsregeln und Erbfolge. Entlang der Typenvergleich-Kriterien (BMF-Schreiben v. 19.03.2004) gestaltet, liefert es der deutschen Einordnung die richtigen Anknüpfungspunkte.
Eine echte Kapitalgesellschaft in den USA.
Mit dem Steuerstatus einer GmbH. Ohne Körperschaftsteuer.
Eine US LLC ist eine eigenständige juristische Person. Über den Typenvergleich (BMF-Schreiben vom 19.03.2004) ordnet das deutsche Finanzamt die Single-Member-LLC in der Regel wie eine GmbH ein, die Multi-Member-LLC wie eine Personengesellschaft. Ehrlich gesagt: Von deutschen Steuern befreit dich das erst nach dem Wegzug — die USA selbst besteuern auf State-Ebene in WY, FL und NM null.
Behalte deinen Gewinn — nach dem Wegzug
Wohnst du in Deutschland, versteuerst du wie jeder Selbständige. Mit vollzogenem Wegzug kann die deutsche Steuerlast auf deine Geschäftserträge entfallen — je nach Einordnung deiner LLC (Typenvergleich) und den Regeln deines Sitzlandes: Der Gewinn bleibt in der LLC, bis du dir etwas entnimmst — im Rahmen der Regeln deines neuen Sitzlandes.
Schluss mit Bürokratie — im Ausland
Mit Wohnsitz im Ausland und ohne deutsche Betriebsstätte entfallen UStVA, Gewerbesteuer und deutsche Buchführungsformalien. Deine LLC reicht ihr jährliches Federal-Filing (Form 5472/1120) ein. Wir übernehmen es. Du arbeitest.
Gläubigerschutz auf US-Niveau
Wyoming beschränkt Gläubiger deines Anteils auf die Charging Order (Wyo. Stat. § 17-29-503): Zugriff nur auf künftige Ausschüttungen — keine Kontrollrechte, kein Gesellschaftsvermögen. Kein absoluter Schutz, aber der stärkste Standard der USA.
Die deutsche Bürokratie. Mit Wegzug: komplett.
Was deutsche Unternehmer jährlich hunderte Stunden kostet, entfällt — mit Wohnsitz im Ausland vollständig. Wer in Deutschland bleibt, für den ist die Zweigniederlassung der ehrliche Weg: zivilrechtliche Vorteile, normale Steuern.
US-Infrastruktur. Die deutsche Unternehmer nicht haben.
Was du real verdienst,
wenn die LLC zwischen dir und dem Finanzamt steht.
Bei 200.000 € Jahresgewinn als deutscher Einzelunternehmer bleiben dir rund 103.000 €. Mit rechtlich korrektem Wegzug + US LLC und Sitzland ohne Einkommensteuer: bis zu 198.800 € netto*.
Gleiche Arbeit. Fast das Doppelte netto.
*Vereinfachtes Szenario mit Annahmen: Einzelunternehmer, 200.000 € zu versteuernder Gewinn, ESt-Tarif 2026 (Splitting nicht berücksichtigt), Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %, Kranken-/Pflegeversicherung pauschal; rechte Spalte: Wohnsitz in einem Staat ohne persönliche Einkommensteuer (z. B. VAE), keine deutschen Quelleneinkünfte, Compliance-Kosten 1.200 € p. a. Keine Steuerberatung — individuelle Berechnung nur mit Steuerberater.
Viele deutschsprachige Unternehmer arbeiten ortsunabhängig — viele davon mit einer sauber strukturierten US-Gesellschaft: in Lissabon, Dubai, Bangkok, Buenos Aires, Südostasien.
Kein Lohnsteuer-Brief, kein Steuerberater-Anruf, kein Vorauszahlungsbescheid. Nur ihr Geschäft, ihr Geld, ihr Leben.
Mein Mandat starten →Für wen steuerfrei.pro gemacht ist
und für wen ausdrücklich nicht.
Wir nehmen nur 12 Mandate pro Monat an. Damit das funktioniert, qualifizieren wir vorher. Lies die rechte Spalte zuerst. Wenn auch nur ein Punkt zutrifft, sparen wir uns beide Zeit.
Wenn du dich hier wiederfindest, sind wir dein Team.
- Du lebst dauerhaft im AuslandDu hast Deutschland verlassen oder planst es konkret. Hauptwohnsitz, Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt sind außerhalb Deutschlands.
- Dein Geschäft ist ortsunabhängigDu verdienst online: als Berater, Coach, SaaS-Gründer, Agentur, Creator, Trader, Freelancer oder E-Commerce-Operator.
- Dein Jahresgewinn liegt > 60 k€Erst ab dieser Größenordnung amortisiert sich eine US-Struktur gegenüber Einzelunternehmer-Setups in Niedrigsteuerländern.
- Du willst eine schlanke LLC — ohne US-SubstanzBewusst kein US-Büro und keine US-Mitarbeiter: Substanz in den USA kann eine US-Steuerpflicht begründen. Deine LLC wird remote geführt — von dort, wo du lebst. Ihren Wert bekommt sie aus dem Operating Agreement.
- Du planst langfristigDu suchst eine Struktur für 5–20 Jahre. Nicht den schnellen Steuertrick für ein Jahr.
- Du willst US-InfrastrukturUS-Banking, Stripe Tier-1, ITIN, US-Kreditkarten, App-Store-Onboarding, Enterprise-Procurement-Fähigkeit.
Wenn etwas davon zutrifft, sind wir nicht dein Anbieter.
- Du lebst noch in DeutschlandMit Wohnsitz in DE bist du unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 EStG). Eine US-LLC ändert daran nichts. Wir lehnen Mandate ohne klaren Auswanderungsplan ab.
- Du erwartest US-SubstanzWir planen bewusst ohne Büro und Personal in den USA — US-Substanz kann eine US-Steuerpflicht (Effectively Connected Income) begründen. Wer Lager, Mitarbeiter oder einen US-Standort braucht, braucht eine andere Struktur. Wir sagen dir das offen.
- Dein Geschäft ist physisch in DELadenlokal, Lager, deutsche Mitarbeiter, deutsche Werkstatt? Dann hat dein Unternehmen eine deutsche Betriebsstätte. Die LLC schützt dich nicht.
- Du willst aktiv steuerhinterziehenWir betreiben Strukturberatung mit externen Rechtspartnern. Keine Geheimkonten, keine Verschleierung, keine kreative Buchhaltung. Hier nicht.
- Du erwartest Beratung unter 5 k€Starter-Mandate beginnen im fünfstelligen Bereich. Wer Preis vor Strukturqualität stellt, sollte einen anderen Anbieter wählen.
- Du willst Sozialversicherungs-VorteileEine LLC ist kein Anstellungsverhältnis. Keine deutsche Rente, keine Arbeitslosenversicherung. Du musst selbst absichern (international/privat).
Wir empfehlen in diesen Fällen einen spezialisierten DE-Steuerberater oder einen Auswanderungsberater für die Vorbereitung.
Kein CRS.
Aber: FATCA.
Die USA nehmen nicht am Common Reporting Standard teil — stattdessen gilt das deutsch-amerikanische FATCA-Abkommen: US-Finanzinstitute melden Konten deutscher Steuerpflichtiger ans BZSt. Privatsphäre heißt hier: klare Struktur statt Datenstrom — nicht Verschweigen.
Was passiert bei einem deutschen Konto
- Bank meldet Kontostand, Zinsen, Erträge automatisch ans BZSt
- BZSt leitet Daten an dein Sitzland-Finanzamt weiter
- Auch N26, Wise, Revolut, Paysera melden vollständig
- Schweiz, Liechtenstein, Singapur, Dubai melden ebenfalls
- Kein Schutz, kein Filter. Automatischer Datenstrom
Was bei einem US-Konto wirklich passiert
- USA tauschen keine Kontodaten über CRS aus
- US-Banken senden keine CRS-Reports — aber FATCA-Meldungen
- Das FATCA-Abkommen mit Deutschland wirkt gegenseitig: US-Institute melden deutsche Kontoinhaber ans BZSt
- Weniger Datenpunkte als bei CRS — aber kein Geheimnis
- Deklarationspflicht bleibt: US-Konten gehören in die Steuererklärung deines Sitzlandes
Kein Geheimnis, sondern Struktur. Du bist verpflichtet, in deinem Sitzland (Portugal, Dubai, etc.) vollständig zu deklarieren. Wir helfen dir dabei. CRS-Lücken sind kein Steuerhinterziehungs-Tool — sie sind ein Privatsphäre-Vorteil. Wer in DE wohnt, ist weiterhin steuerpflichtig (§ 1 EStG) und muss alle Konten vollständig erklären, egal wo sie geführt werden.
Wie du eine US-LLC gründest.
Und wer dir dabei hilft.
Die wichtigsten Fragen zur US-LLC-Gründung, dem Ablauf, den Vorteilen und der passenden Begleitung. Faktenbasiert beantwortet.
Die Gründung einer US-LLC aus Deutschland läuft in vier Schritten: 1. Wahl des Bundesstaats (z. B. Wyoming, Florida oder New Mexico), 2. Einreichung der Articles of Organization beim Secretary of State, 3. Erstellung eines Operating Agreements, das die Kriterien des Typenvergleichs (BMF-Schreiben vom 19.03.2004) berücksichtigt, und 4. Beantragung der EIN sowie Eröffnung eines US-Geschäftskontos. steuerfrei.pro übernimmt diesen gesamten Prozess und liefert ein betriebsfertiges Setup in der Regel in 14 Werktagen.
Eine US-LLC bietet zivilrechtliche Vorteile, die unabhängig vom Wohnsitz gelten: kein Mindestkapital, beschränkte Haftung, formfreie Anteilsübertragung, Vertragsgestaltungsfreiheit im Operating Agreement und Zugang zur US-Zahlungsinfrastruktur (USD-Konto, ACH, Stripe, App-Stores). Steuerliche Vorteile entstehen dagegen nur nach echtem Wegzug aus Deutschland — wer hier wohnt und arbeitet, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 EStG). Alternativ funktioniert die LLC mit eingetragener Zweigniederlassung ganz legal in Deutschland bei normaler Steuerlast.
steuerfrei.pro (betrieben von der Tresoro LLC, Wyoming) ist auf US-LLC-Strukturen für deutschsprachige Unternehmer spezialisiert — vom Setup über US-Banking bis zur laufenden Compliance. Jedes Mandat wird persönlich von einem Senior-Manager strukturiert; bei deutschen Steuerfragen arbeiten wir mit zugelassenen Steuerberatern zusammen. Bewusst begrenzt nehmen wir maximal 12 Mandate pro Monat an, um die Qualität jeder Struktur zu sichern.
Es gibt keinen universell besten Bundesstaat, sondern den passenden je Ziel: Wyoming gilt als Goldstandard für Gläubigerschutz (Charging Order als ausschließlicher Rechtsbehelf nach Wyo. Stat. § 17-29-503, 60 USD/Jahr Jahresgebühr) und Anonymität im State-Register. Florida eignet sich für operative Geschäfte mit US-Kunden und Banking-Ökosystem. New Mexico ist mit 0 USD Jahresgebühr und ohne Member-Offenlegung eine günstige Holding-Option. steuerfrei.pro empfiehlt den Bundesstaat individuell nach Geschäft, Banking-Bedarf und Plan.
Die reine Registrierung beim Secretary of State dauert je nach Bundesstaat wenige Tage. Ein vollständiges, betriebsfertiges Setup inklusive Operating Agreement, EIN und Banking-Onboarding ist bei steuerfrei.pro in der Regel in 14 Werktagen abgeschlossen. Die ITIN-Beantragung (falls erforderlich) dauert zusätzlich typischerweise 7 bis 11 Wochen.
Ja, die US-LLC ist eine legale, anerkannte ausländische Rechtsform. Über den Typenvergleich (BMF-Schreiben vom 19.03.2004) ordnet das Finanzamt sie ein: Single-Member-LLCs regelmäßig als Kapitalgesellschaft, Multi-Member-LLCs regelmäßig als Personengesellschaft. Wichtig für die Ehrlichkeit: Diese Einordnung befreit in Deutschland Ansässige nicht von der Steuerpflicht — auf LLC-Erträge werden je nach Konstellation Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) fällig. steuerfrei.pro strukturiert deshalb entweder mit klarem Wegzugsplan oder als steuerpflichtige Zweigniederlassung.
Ja. Steuerliche Vorteile setzen einen echten Wegzug aus Deutschland voraus: Aufgabe des Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalals, Ummeldung und Sitzland-Compliance. Ein reiner Briefkasten genügt nicht — und auch digitale Nomaden ohne Wohnsitzwechsel bleiben in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Zusätzlich sind § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung) und § 2 AStG (erweitert beschränkte Steuerpflicht bei Niedrigsteuerländern) zu beachten. steuerfrei.pro plant jede Struktur inklusive Wegzugsstrategie — oder empfiehlt die Zweigniederlassung, wenn du bleibst.
Die staatlichen Gebühren liegen je Bundesstaat zwischen 50 und 425 USD zuzüglich jährlicher Annual-Report-Gebühren. Die Beratungshonorare von steuerfrei.pro beginnen im fünfstelligen Bereich für ein Starter-Mandat und richten sich nach Komplexität und gewählten Modulen. Ein konkretes Angebot folgt nach einem 30-minütigen Eignungsgespräch.
Eine Qualitäts-LLC ist eine US-LLC, die mit einem dokumentierten Qualitätsmanagementsystem ausgeliefert und deren Inhaber bei der staatliche Beraterliste (geführt über BIW) angemeldet wird. Voraussetzungen für die Listung sind u. a. nachgewiesene Beratungskompetenz, Referenzen und Berufshaftpflichtversicherung — eine dokumentierte Prüfung, keine staatliche Qualitätszertifizierung. Gelangt der Inhaber in die Liste, können deutsche KMU-Kunden für Beratungsleistungen Zuschüsse beantragen: bis zu 80 % für Kleinstunternehmen, maximal 3.500 € Bemessungsgrundlage je Beratung, also bis zu 2.800 € Erstattung. Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die LLC selbst erhält kein Fördergeld, sondern ihr normales Honorar.