Robin Bakir
Robin führt jedes Mandat persönlich: Erstgespräch, Strukturentwurf, Übergabe an Compliance. Eine Person, eine Verantwortung.
Keine Steuerabzüge, keine Buchhaltung. Ein international anerkanntes Setup, das dein Vermögen schützt und dir die volle Freiheit über dein Geld zurückgibt.
Beschränkte Haftung wie bei einer GmbH. Ohne Stammeinlage, ohne Notartermin, ohne Handelsregister-Schlange. Mit dem internationalen Standing einer US-Entität.
Die Limited Liability Company (LLC) ist eine eigenständige juristische Person nach US-Recht. Vergleichbar mit einer GmbH, jedoch ohne Stammeinlage, Notar und Handelsregistereintrag.
Du haftest ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Privatvermögen, Immobilien, Konten in Deutschland: vollständig getrennt.
Keine 25.000 € wie bei der GmbH. Keine 12.500 € Mindesteinzahlung wie bei der UG. Du gründest mit 0 $ Kapital.
Eine LLC sitzt in der größten Wirtschaftsmacht der Welt. Stripe, Apple, Google, Amazon und führende US-Banken: alle akzeptieren sie.
Bundesweit (federal) wird die LLC nicht selbst besteuert. Gewinne fließen an die Gesellschafter durch.
Das OA definiert Manager-Substrat, Geschäftsführung, Ausschüttungslogik und Erbregelung. Korrekt aufgesetzt erkennt das deutsche Finanzamt die LLC als Kapitalgesellschaft an.
Die LLC ist die Standardrechtsform der USA, anerkannt von jedem Finanzamt, jeder Bank, jedem Gericht weltweit. Die Unternehmen unten haben zusammen mehr Börsenwert als das deutsche BIP. Sie alle sind als LLC eingetragen.
Eine US LLC ist eine eigenständige juristische Person. Wenn das Operating Agreement korrekt aufgesetzt ist, behandelt sie das deutsche Finanzamt wie eine GmbH: Gewinne bleiben in der Gesellschaft, du versteuerst nur, was du dir tatsächlich auszahlst. Die USA besteuern auf State-Ebene (WY, FL, NM): null.
Statt 30–48 % an Finanzamt und Sozialkassen zu verlieren, bleibt dein Gewinn in der LLC. Du entscheidest, was und wann du dir ausschüttest. Bei rechtlich korrektem Wegzug: bis zu 100 % steuerfrei.
Keine Lohnabrechnung, keine UStVA, keine Gewerbesteuer, keine Buchführungspflicht, kein BWA-Drama. Deine LLC reicht ein Federal-Filing pro Jahr ein. Wir übernehmen es. Du arbeitest.
Wyoming Charging Order Exclusivity macht deine Anteile pfändungsfest. Privatgläubiger kommen an dein Geschäftsvermögen nicht heran. Punkt.
Was deutsche Unternehmer jährlich hunderte Stunden kostet, entfällt vollständig. Eine LLC wird in den USA pass-through besteuert. Mit einem korrekt aufgesetzten Operating Agreement ordnet das deutsche Finanzamt sie als Kapitalgesellschaft ein.
Bei 200.000 € Jahresgewinn als deutscher Einzelunternehmer bleiben dir rund 96.000 €. Mit rechtlich korrektem Wegzug + US LLC: bis zu 200.000 € netto.
Kein Lohnsteuer-Brief, kein Steuerberater-Anruf, kein Vorauszahlungsbescheid. Nur ihr Geschäft, ihr Geld, ihr Leben.
Mein Mandat starten →Wir nehmen nur 12 Mandate pro Monat an. Damit das funktioniert, qualifizieren wir vorher. Lies die rechte Spalte zuerst. Wenn auch nur ein Punkt zutrifft, sparen wir uns beide Zeit.
Wir empfehlen in diesen Fällen einen spezialisierten DE-Steuerberater oder einen Auswanderungsberater für die Vorbereitung.
Wyoming, Florida oder New Mexico. Die drei States, in denen Anonymität, Asset Protection, Banking und Steuerstatus zusammen aufgehen.
Die ursprüngliche LLC. Beste Asset Protection, anonym, 0 % State-Tax. Unsere Empfehlung für 8 von 10 Mandaten.
Du behältst 100 % deines Gewinns auf Bundesstaatsebene.
Privatgläubiger kommen an deine LLC-Anteile nicht heran.
Voller Asset-Protection-Schutz, ohne Co-Member aufnehmen zu müssen.
Dein Name taucht in keiner Wyoming-Datenbank auf.
Niedrigste Jahresgebühr unter den seriösen US-States.
Jede relevante Frage ist gerichtlich entschieden. Strukturberatung ist planbar.
Mehrere Projekte unter einem Dach. Haftung pro Projekt isoliert.
Stimmrechte unbefristet auf Treuhänder übertragbar, relevant für Estate-Planning.
Keine Wartefristen. Du bist nie Geisel deiner eigenen Struktur.
Du bleibst alleiniger Inhaber als deutscher Staatsbürger.
Eine US LLC ist nach US-Recht steuerlich transparent. Damit Deutschland sie als Kapitalgesellschaft anerkennt, müssen sechs Klauseln präzise sitzen.
Wir designen deine LLC explizit als manager-managed nach Wyo. Stat. § 17-29-407(c).
Das zentrale Anerkennungs-Kriterium der deutschen Finanzverwaltung. Deine LLC wird als juristische Person eingeordnet.
Verbindliche Klauseln mit Manager-Beschluss statt automatischer Pass-Through-Distribution.
Du versteuerst US-Gewinne in Deutschland erst beim Ausschütten. Die LLC verhält sich steuerlich wie eine GmbH.
Geregelter Zustimmungsmechanismus statt freier Übertragbarkeit, konform zu BMF-Schreiben 19.03.2004.
Du erfüllst ein weiteres BMF-Kriterium und schützt dich vor ungewollten Mitgesellschaftern.
Manager als Organ definiert mit Vergütungs-, Abberufungs- und Ressortregelung.
Du bestehst auch den Substrat-Test. Kein Finanzamt kann deine LLC als bloß formal disqualifizieren.
Klare Limitation-of-Liability-Klausel, Trennung Gesellschafts- vom Privatvermögen.
Dein deutsches Privatvermögen ist vor US-Klagerisiken geschützt, das US-Gesellschaftsvermögen vor deutschen Privatgläubigern.
LLC besteht unabhängig von Tod oder Ausscheiden eines Members. Konform zu BFH I R 81/04.
Estate-Planning und Vermögensübertragung funktionieren ohne Strukturbruch über Generationen.
Pro Kunde sind 2 Beratungen à 3.500 € förderfähig, also 7.000 €/Jahr. Davon übernimmt der Bund bis zu 80 %. Du bekommst die volle Summe in deine US LLC.
Wir reichen den Antrag als ausländischer Berater ein. Bearbeitung 6–10 Wochen, einmalig.
Beratungsvertrag direkt zwischen Mandant und LLC. Honorar fließt steuerfrei in deine US-Struktur.
Mandant beantragt online. Wir liefern Vertrag, LLC-Profil und Förderzusage in 2 Wochen.
Mandant zahlt 1.400 € selbst, 5.600 € kommen vom Bund. Pro Kunde, jedes Jahr.
Während 120+ Länder über den Common Reporting Standard (CRS)Kontoinformationen automatisch austauschen, sind die USA kein Teilnehmer. Dein US-Firmenkonto wird nicht automatisch an deutsche Behörden gemeldet.
Kein Geheimnis, sondern Struktur. Du bist verpflichtet, in deinem Sitzland (Portugal, Dubai, etc.) vollständig zu deklarieren. Wir helfen dir dabei. CRS-Lücken sind kein Steuerhinterziehungs-ToolSie sind ein Privatsphäre-Vorteil. Wer in DE wohnt, ist weiterhin steuerpflichtig (§ 1 EStG) und muss alle Konten vollständig erklären, egal wo sie geführt werden.
Das Finanzamt erkennt Tausende von Auslands-LLCs nicht an. Nicht wegen der Rechtsform, sondern wegen fehlerhafter Struktur. Die Folge: rückwirkende Besteuerung aller Umsätze mit deutschen Kunden, plus Zinsen, plus Strafen.
Du gründest eine LLC bei einem Online-Anbieter. Articles of Organization: erledigt. EIN: erledigt. Du rechnest als "CEO, XY LLC" ab und gehst davon aus, jetzt steuerfrei zu sein.
Du lebst weiter in München, Frankfurt oder Hamburg. Oder du bist "formal" nach Lissabon abgemeldet, arbeitest aber weiterhin hauptsächlich mit deutschen Kunden zusammen.
Das Finanzamt prüft. Es fragt: Wo wurde die Gesellschaft tatsächlich geführt? Gibt es einen US-Manager mit Substrat? Gibt es echte operative Tätigkeit in den USA? Die Antwort: Nein, nein, nein.
Ergebnis: Scheinauslandsgesellschaft. Ort der Geschäftsleitung Deutschland. Alle Umsätze der letzten 4–10 Jahre werden rückwirkend als deutsches Einkommen erfasst. Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Solidaritätszuschlag + Nachzahlungszinsen 1,8 % p.a.
Eine Single-Member LLC gilt nach US-Steuerrecht als disregarded entity: steuerlich transparent, kein eigenes Steuersubjekt. Das deutsche Finanzamt folgt dieser Einordnung und behandelt die LLC als Personengesellschaft. Ohne ein Operating Agreement, das die Gesellschaft als Kapitalgesellschaft qualifiziert, werden Einkünfte dem Gesellschafter direkt zugerechnet. Fehlt zusätzlich ein nachweisbarer Ort der Geschäftsleitung im Ausland, entsteht das Risiko betriebsstättenloser Einkünfte mit voller deutscher Einkommensteuerpflicht. Entscheidend: Der Manager darf Entscheidungen weder aus Deutschland noch aus den USA treffen. Letzteres begründet US-Steuerpflicht auf effectively connected income.
Kein Substrat, kein US-Manager, keine echte Geschäftstätigkeit in den USA: das Finanzamt ignoriert die LLC vollständig. Rechtsmissbrauch nach § 42 AO. Alle Umsätze werden direkt dir zugerechnet, als hättest du nie gegründet. Die LLC existiert für das Finanzamt schlicht nicht.
Selbst wer Deutschland verlässt, ist nicht sofort frei. § 2 AStG verlängert die deutsche Steuerpflicht auf Einkünfte aus deutschen Quellen um bis zu zehn Jahre, sofern das Zielland als Niedrigsteuerland gilt. Wer in Dubai oder auf einer Karibikinsel sitzt und weiter deutsche Kunden bedient, ist betroffen.
Auch ohne deutschen Wohnsitz: Wer Dienstleistungen an deutsche Kunden erbringt, kann auf diese Einkünfte in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bleiben. Billiganbieter erklären das nicht. Ergebnis: rückwirkende Nachforderungen auf alle Umsätze mit deutschen Mandanten, inklusive Zinsen nach § 233a AO.
Wir gründen keine LLC für Kunden, die in Deutschland wohnen und keine klare Wegzugsstrategie haben. Kein Umsatz ist es wert, in einer Steuerhinterziehungs-Prüfung zu enden. Was wir liefern: echtes Manager-Substrat, korrekt aufgesetztes Operating Agreement, das den Kapitalgesellschaftsstatus beim deutschen FA sichert, sowie eine begleitete Wegzugsstrategie, die § 2 AStG und § 49 EStG bereits im Strukturgutachten adressiert.
Setup als Einzelmandat oder fortlaufende Vollbetreuung. Du wählst die Tiefe.
Für Unternehmer, die ihre LLC selbst führen wollen.
Unsere Empfehlung für 80 % der Mandate.
Für komplexe Strukturen mit Trust-Layer.
Wir sind keine Plattform. Wir sind eine Boutique. Jeder im Team hat einen klar abgegrenzten Bereich. Du weißt jederzeit, wen du anrufst.
Robin führt jedes Mandat persönlich: Erstgespräch, Strukturentwurf, Übergabe an Compliance. Eine Person, eine Verantwortung.
Dennis verantwortet die staatliche Zulassung und geförderte Produktstrukturen. Ergebnis: du behältst das volle Honorar, dein Mandant erhält bis zu 80 % zurück.
Tobias erstellt die individuelle Steuerstrategie. Zuständig für § 2 AStG, Substrat, Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzug und Anlage AUS. Er übernimmt die deutsche Seite bei komplexen Sachverhalten.
Falls es doch mal knallt: Unser Anwalt ist spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht. Er übernimmt, wenn ein Finanzamt aggressiv wird oder eine Steuerprüfung in Strafverfahren kippt. Wir hoffen, du brauchst ihn nie.
Sarah ist die erste Anlaufstelle nach dem Setup. Sie koordiniert Compliance-Calls, Banking-Updates und Annual-Report-Fristen. Du musst nichts im Kopf behalten.
Bei jeder Auswahl erklären wir dir, was sie für dich konkret bedeutet, was du erwarten kannst, und wann sie für dich sinnvoll ist. Am Ende: ein Storytelling-Outcome: wie dein Alltag mit deiner Wahl aussehen wird.